Wissenswertes zur Kfz Steuer
 

Kfz Steuer absetzen, berechnen, sparen


Wie hoch ist die jährliche Autosteuer und wie kann man Kfz Steuern sparen? Tipps zum Absetzen, zur Steuerbefreiung, Umschlüsselung, Steuerförderung von Neuwagen, Elektroautos, Diesel und Benziner.
Beim Autokauf achtet man längst nicht mehr nur auf den Anschaffungspreis. Da leider Jahr für Jahr das Autofahren teurer wird, spielt die Kfz Steuer zunehmend eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund haben wir für Sie wichtige Informationen und Tipps bezüglich der Kraftfahrzeugsteuer zusammengestellt.


Nützliches zur Kfz-Steuer:

Kann man Kfz-Steuern sparen durch Umrüstungsmöglichkeiten und Umschlüsselung?
Kfz-Steuer sparen ist auf verschiedene Weise möglich. Man kann beispielsweise sein Kraftfahrzeug mit geeigneter Technik nachrüsten, umrüsten und umschlüsseln. Die Abgasnormen in Deutschland haben einen direkten Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer. Für Kraftfahrzeuge mit Euro 1 oder schlechter gibt es Umrüstmöglichkeiten, verschiedene Nachrüstsätze, z. B. Katalysator, Rußpartikelfilter, um dadurch in eine preiswertere Schadstoffgruppe zu kommen. Viele ältere Fahrzeuge, meistens Kfz mit Baujahr 1993 - 1996, wurden vom Hersteller in die Abgasnorm Euro 1 eingestuft, erfüllen jedoch die Abgaswerte der Euro 2. Sie können bei den Fahrzeugherstellern bzw. bei den Vertragswerkstätten nachfragen, in den meisten Fällen kann die Umschlüsselung vorgenommen werden. Für die Umschlüsselung brauchen Sie eine „Allgemeine Betriebserlaubnis“, kurz ABE. ABE und Teilegutachten legalisieren nachträgliche Änderungen am Fahrzeug. Mit dieser ABE wird dann die Umschlüsselung bei der Zulassungsstelle anerkannt.

Sind Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit?
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht eine befristete Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sowie eine sich daran anschließende Steuerermäßigung um 50 Prozent vor.
Von der Kfz Steuer befreit sind sogenannte Null-Emissionsfahrzeuge mit reinem Elektroantrieb. Die Kfz-Steuerbefreiung von E-Fahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (Paragraph 3d Abs. 1 KraftStG).
Die Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt und kann bei Verkauf auf den neuen Halter übertragen werden. Für die E-Autosteuer wird danach das zulässige Gesamtgewicht als Maßstab angenommen.
Folgend ein Beispiel für die Steuerberechnung eines E-Autos, das für 5 Jahre steuerbefreit ist:
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht spezielle Regelungen für reine E-Autos vor, und zwar sind diese nach Paragraf 3d KraftStG für einen befristeten Zeitraum von der Autosteuer befreit. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Pkw-Steuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
Berechnungsbeispiel für ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.600 Kilogramm:
Der Steuerbetrag setzt sich 10-mal aus dem „bis 2.000 Kilogramm“ Steuersatz plus dem 3-mal „über 2.000 Kilogramm“ (Berechnung für 600 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht) Steuersatz zusammen. Gemäß dem Beispiel beträgt die Steuerersparnis für 5 Jahre mehrere Hundert Euro.

Wie hoch fällt die Kfz Steuer für mein Fahrzeug aus?
Je nachdem, in welche Steuerklasse Ihr Kraftfahrzeug eingruppiert wird, kann dies die Steuer-Höhe beeinflussen.

Kfz Steuer berechnen:
Für die Berechnung der Autosteuer werden verschiedenen Faktoren wie CO2-Ausstoß und Hubraum berücksichtigt.
Seit 2021 gelten neue Regeln für die Kfz Steuer (Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c). Betroffen sind erstmals ab 01.01.2021 zugelassene Autos mit Verbrennungsmotoren (Benziner und Dieselfahrzeuge). Zur Ermittlung des neuen CO2-bezogenen Steuerbetrags dient der 95 g/ km übersteigende Anteil des CO2-Wertes. Dieser ist in insgesamt sechs CO2-Stufen aufgeteilt. Die sich ergebenden Einzelbeträge der jeweiligen Stufen werden zusammengezählt und ergeben den Gesamtbetrag des CO2-bezogenen Steueranteil. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich nicht.

Nachfolgend finden Sie eine kleine Hilfestellung, damit Sie Ihre Steuern leichter berechnen können.
  • in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld "14.1" - hier die beiden letzten Ziffern
  • im Fahrzeugschein (alt) im Feld "zu1" - hier ebenfalls die letzten beiden Ziffern

Hier können Sie Ihre Kfz Steuer-Berechnung mittels Kfz Steuerrechner vornehmen.

Wer kann Kfz-Steuer von der Steuer absetzen?
Hier unterscheidet man zwischen Privatpersonen und Selbstständige. Die KFZ-Steuer lässt sich nicht von Privatpersonen absetzen. Unternehmer und Selbstständige können die Kfz-Steuer von der Steuer als Betriebsausgaben absetzen, wenn der Pkw zum Betriebsvermögen gezählt wird.

Kann man die Autosteuer als Privatperson steuerlich geltend machen?
Privatpersonen können die Kfz-Steuer in ihrer Einkommensteuererklärung in der Regel nicht direkt absetzen, höchstens über die Entfernungspauschale, die sie bei den Werbungskosten angeben können.

Können Selbstständige die Autosteuer steuerlich absetzen?
Ja, als Selbstständiger oder Unternehmer ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Autosteuer steuerlich absetzen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann man die Fahrzeugsteuer bei den Betriebsausgaben aufführen. Auch ein Firmenagen bzw. Dienstwagen lässt sich absetzen.
Unser Tipp: Ihr Steuerberater kann Ihnen alle notwendigen Informationen zum Absetzen der Kfz Steuer mitteilen.

Neuerungen für Autofahrende ab 2024:
Der CO2-Preis wird umgangssprachlich auch als CO2-Steuer bezeichnet. Im Januar 2024 trat die nächste Stufe der CO2-Steuer in Kraft. Der CO2-Preis liegt seit dem 01. Januar 2024 bei 45 Euro pro Tonne. 2025 soll die CO2-Steuer auf 50 Euro pro Tonne steigen:
Die nächste Stufe der CO2-Steuer trat in Kraft

Rückblick:
Neuerungen für Autofahrende und Fahrzeughalter ab 2023:
Die Bundesregierung hat beschlossen, die CO2-Preiserhöhung für 2023 auszusetzen. Die ursprünglich ab 01. Januar vorgesehene Erhöhung bei Dieselkraftstoff und Benzin wurde um ein Jahr verschoben:
Aussetzung der CO2-Steuererhöhung

Neuerungen für Bus-, LKW- und Autofahrer ab 2022:
Diese Änderungen warten auf deutsche Fahrzeughalter und Fahrer:
Änderung der E-Auto-Prämie

Neuerungen für Fahrzeughalter ab 2021:
Die Autosteuer wird seit dem 01. Januar 2021 für neu zugelassenen Fahrzeuge erhöht. Neben dem Hubraum fließt eine neu verschärfte Klimakomponente ein. Diese orientiert sich stärker am Spritverbrauch, also am Wert des CO2-Ausstoßes:
Neues zur Kfz-Steuer-Berechnung

Änderungen für Fahrzeugfahrer und Halter ab 01.01.2020:
Auch 2020 kommen wieder im Bereich Verkehr jede Menge Neuerungen auf die Bundesbürger zu:
Weitere Fahrverbote für Dieselfahrer

Änderungen im Verkehrs- und Kfz-Recht seit 01.01.2019:
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Die Neuerungen für alle Motorrad-, LKW- und Autofahrer im Überblick: Neues für Kfz Halter

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Neues Autorecht seit 01.01.2015
Die wichtigsten Neuerungen für alle Autofahrer und Fahrzeughalter finden Sie hier: Neues für Kfz Halter

Kfz Steuererhöhung für PKW seit 01.01.2014
Weitere Informationen finden Sie hier: Neues für Kfz Halter

Kfz Steuererhöhung für PKW seit 01. Januar 2012
Ist Ihr Fahrzeug davon betroffen? Alle Infos zur Steuererhöhung finden Sie hier: Kfz Steuer

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Am 01. April 2007 ist das Gesetz zur Förderung von Partikelfilter für Dieselfahrzeuge in Kraft getreten. Die Steuerförderung für die Nachrüstung mit Partikelfilter in Höhe von 330,-- Euro bzw. 260 Euro gab es auch für 2013 und 2014. Die Voraussetzungen um die Barprämie in Höhe von 330 oder 260 Euro zu erhalten, waren: Sie mussten das Fahrzeug bis Ende 2012 nachgerüstet haben und bis spätestens 15.02.2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Förderantrag gestellt haben. Wenn Sie den Partikelfilter 2013 einbauen ließen, konnten Sie die Unterstützung beantragen, und erhielten 260 Euro.
Seit 2016 gibt es für Fahrer von älteren Dieselautos und leichten Nutzfahrzeugen vom Staat wieder einen Zuschuss in Höhe von 260 Euro für die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters. Nachrüstungen, die ab 01. Januar 2016 bis einschließlich 30. September 2016 erfolgen, können gefördert werden. Im Haushaltsplan des Bundesumweltministeriums stehen für die erneute Filterförderung ca. 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Einzelheiten und weitere Infos zur neuen Förderung erfahren Sie hier: Filterförderung

Kfz Steuer Befreiung
Kfz Steuerbefreiung für Diesel-Neuwagen seit 01. Januar 2011
Für Dieselfahrzeuge, die die Euronorm 6 erfüllten und die im Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, erhielten eine einmalige und befristete Kfz Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro pro Fahrzeug.

Die Kfz Steuer Befreiung für Neuwagen seit 05. November 2008
Diese Regelung galt vom 05. November 2008 bis 31. Dezember 2010, auch wenn der Begünstigten Zeitraum noch nicht voll ausgeschöpft ist. Wer in der Zeit vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 einen neuen Pkw mit der Abgasstufe Euro 4 zugelassen hatte, wurde für ein Jahr steuerbefreit. Wer Fahrzeuge der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6 in dieser Zeit zugelassen hatte, wurde für zwei Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Kfz Steuerbefreiung für Diesel-Neuwagen, die erstmals bis zum 31 Dezember 2006 zugelassen wurden oder für Fahrzeuge, die einen Partikelfilter nachgerüstet haben
Diese Steuerbefreiung war für Dieselfahrzeuge möglich, unter der Voraussetzung,
  • dass das Fahrzeug erstmals bis zum 31. Dezember 2006 zugelassen wurde und
  • dass das Fahrzeug zwischen dem 01. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009 mit einem wirksamen Partikelfilter nachgerüstet wurde.
Die Kfz-Steuer Befreiung wurde für jedes Fahrzeug nur einmal gewährt.
Bei vorübergehende Stilllegung oder bei Fahrzeuge mit Saisonzulassung war die Handhabung so, als wären die Fahrzeuge für die gesamte Zeit zum Straßenverkehr zugelassen, das Ende des fahrzeugbezogenen Befreiungszeitraumes blieb unverändert.