Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
 

Kfz Steuer 2012 / 2013 - Kraftfahrzeugsteuerbefreiung



Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung - Wer ein Dieselfahrzeug der Abgasnorm 6 bis 2013 erstmals zulässt, erhält eine befristete Kfz Steuerbefreiung. Diese Steuerbefreiung bringt eine spürbare Entlastung für jeden Autokäufer.

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Euro 6 Dieselfahrzeuge seit 01. Januar 2011:
Für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 gibt es eine einmalige und befristet Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro pro Fahrzeug.
Wichtig: Diese Begünstigung beschränkt sich auf Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vom
01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013.
Ursprünglich sollte die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung schon am 01. Juli 2009 in Kraft treten und für Dieselfahrzeuge, die bis 31. Dezember 2010 erstmals zugelassen wurden, gelten.
Nach Ablauf der gewährten Steuerbefreiung ist die Kfz Steuer gemäß neuem Steuermodell zu entrichten.
Die neue Kfz Steuer ist laut Bundesratsentscheidung vom 06. März 2009 nicht mehr nur von der Größe des Hubraums, sondern vom CO2 Ausstoß abhängig.
Die Richtlinie für die neue Besteuerung finden Sie hier neue Kfz Steuer
Seit dem 01. Januar 2012 wird bei der Autosteuer ein niedriger Schadstoffgrenzwert von 110 Gramm pro Kilometer berechnet.

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung vor dem 31. Dezember 2010:

Der Beschluss vom 05. November 2008 von der Bundesregierung wurde bereits schon nach wenigen Stunden durch eine neue Regelung ersetzt. Regierungssprecher Thomas Steg und der Sprecher des Finanzministeriums, Thorsten Albig, hoffen, dass die neue Regelung nun endlich Bestand hat.



Die Bundesregierung will besonders umweltfreundliche Autos von der Kfz-Steuer befreien.
Die neue Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sieht folgendermaßen aus:
Für Diesel und Benziner, die zwischen dem 05. November 2008 und dem 30.Juni 2009 zugelassen wurden, gab es bei der Schadstoffklasse Euro 4 eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von maximal einem Jahr.
Bei den Euro 5 bzw. Euro 6 Schadstoffnormen gab es eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von maximal zwei Jahren.
Die Steuerbefreiung galt vom 05. November 2008 bis 31. Dezember 2010.
Besonderheit: Es ist immer die Zulassung maßgeblich, nicht der Erwerb und auch nicht der Kaufvertrag:
Auch für Fahrzeughalter, die vor dem 05. November 2008 ein Auto der Schadstoffklasse Euro 5 erworben haben, gab es im Jahr 2009 als "einmalige Sonderregelung" eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.
Alle aktuellen Neuwagen erfüllen die Euro 4 Abgasnorm und zahlreiche Automodelle bereits die Abgasnormen Euro 5 und Euro 6.

Weitere Informationen rund ums Thema Kfz Steuer und Steuerbefreiung finden Sie hier:
Filternachrüstung wird ab 2012 wieder steuerlich gefördert
Regierungspläne für E-Fahrzeuge - 10 Jahre lang keine Kfz Steuer
Steuerbefreiung für Diesel-PKW mit Abgasnorm 6 kommt später
Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen
Steuerbefreiung



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